Gemeindekirchenratswahl

In diesem Jahr wurde erstmals nach einem neuen Wahlgesetz die Gemeindekirchenratswahl durchgeführt. Die Neuerung lag dabei auf die Durchführung der Wahl als Online- und Briefwahl.

 

Ein Rekord bei zu geringer Wahlbeteiligung

 

Hierbei lag die Wahlbeteiligung in unserer Gemeinde mit 18,7 % auf einen, bis jetzt, höchsten Stand in unserer Gemeinde. Das Plus bei der Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Wahl ist auf die Durchführung der Wahl als Online-Wahl und Briefwahl zurückzuführen. Von 1876 Wahlberechtigte ab 14 Jahren haben nur 260 Gemeindeglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Hier gilt es die Wahrnehmung und das Interesse an der Arbeit des Gemeindekirchenrates bei allen Gemeindegliedern und ins besonders bei den Jüngeren zu steigern, um nicht nur die Wahlbeteiligung weiter zu erhöhen, sondern auch mehr Mitstreiter für den Gemeindekirchenrat zu gewinnen.

 

Stimmberechtigte Kirchenälteste

 

Die Zusammensetzung des Gemeinde-kirchenrates wurde durch die Gemeindekirchen-ratswahl am 10. März 2024 komplettiert. Zu stimmberechtigten Mitgliedern wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

 

  1. Christine Wagner

  2. Melanie Enkler

  3. Susanne Witte

  4. Lothar Stolzenbach

  5. Andreas Jung

  6. Eveline Stolzenbach

 

Berufen wurde zur Kirchenältesten:

  1. Ayla Schumacher

Stimmrecht hat außerdem

  1. Pfarrer Hannes Koch

der am 07. Mai 2024, durch den Gemeindekirchenrat gewählt wurde. Pfarrer Koch wird seine Aufgaben ab dem 01. August 2024 in unserer Gemeinde erfüllen.

 

Einführungsgottesdienst am 19. Mai

 

Am 19. Mai 2024 wurden alle gewählten und berufenen Kirchenälteste im Gottesdienst in ihr Amt eingeführt, das sie in der Mehrheit bis 2030 ausüben. Gleichzeitig wurden die ausscheidenden Kirchenältesten verabschiedet.

 

Erste Sitzung am 11. Juni

 

Am Dienstag, den 11. Juni 2024 um 19:30 Uhr, findet dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeindekirchenrates statt. Auf dieser Sitzung wird über den Vorsitz entschieden und es werden weitere wichtige Aufgaben verteilt. So gibt es einen nahtlosen Übergang. Danach wird der neue Gemeindekirchenrat seine reguläre Arbeit aufnehmen.

 

Der Gemeindekirchenrat ■

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